ZIRKUS
Das Objekt an dem eine Generalsanierung und ein Dachgeschoßausbau durchgeführt wird, befindet sich in der Zirkusgasse im 2. Wiener Gemeindebezirk. Es wurde in den Jahren 1950 bis 1952 errichtet.
Im Bestand gibt es zur Zeit 191 Wohnungen im. Im Erdgeschoß und den 4 / bzw.5 Obergeschossen werden 67 Wohnungen saniert. Im Dachgeschoß werden 31 Wohnungen neu errichtet
Maßnahmen am Bestandsgebäude:
Am Bestandsgebäude werden hausseitige und wohnungsseitige Verbesserungen im Rahmen einer Sockelsanierung durchgeführt. Die Verbesserungen umfassen folgende Maßnahmen:
Errichtung von Aufzügen, hofseitig vorgelagert und in den Bestandsstiegenhäusern
Errichtung neuer Treppen und Wohnungszugänge in 6 von 8 Stiegenhäusern
Hofseitig wird eine Stahlkonstruktion vorgelagert, an die Loggien und Balkone montiert werden.
Am gesamten Bestandsgebäude wird eine thermische Sanierung durchgeführt.
Sämtliche Wohnungen bekommen neue Holz/Alufenster. Straßenseitig wird die monotone Bestandsfassade durch eine rhythmische Farbgestaltung belebt.
Die freistehenden Wohnungen werden neu organisiert. Sämtliche Zwischenwände, Sanitärräume und haustechnischen Einrichtungen werden erneuert.
Maßnahmen im Dachgeschoß:
Im Dachgeschoß werden neue Wohnungen errichtet. Straßenseitig erfolgt ein Ausbau im Bestand, mit partiellen Aufklappungen der Dachfläche. An den Ecken Novaragasse/Zirkusgasse und Zirkusgasse/Große Stadtgutgasse sind Eckerker geplant.
Hofseitig wird am Bestand ein Staffelgeschoß errichtet. Die Wohnungen der Dachgeschoße haben hofseitig und straßenseitig Terrassen.
Maßnahmen bei den Wohnungszugängen:
Durch hofseitig vor gelagerte, neu errichtete Aufzüge / als Durchlader und die Neuorganisation der Stiegenhäuser können künftig bei diesen Stiegen alle Wohnungen barrierefrei erreicht werden.
Die bestehenden 2läufigen Stiegenläufe von 6 Stiegenhäusern werden im Zuge der Sanierung und des Dachgeschoß-Ausbaues abgebrochen und barrierefrei neu errichtet. Diese Maßnahme erfordert die Neuorganisation der Stiegenhäuser im laufenden Betrieb, das heißt den Abbruch der bestehenden Stiegenhäuser und die Neuerrichtung mit einläufigen Treppen anstatt der bestehenden zweiläufigen Treppen.
Die Neuerrichtung der Stiegenhäuser erfordert eine abschnittsweisen Komplettabbruch der bestehenden Stiegenanlage und eine abschnittsweise Neuherstellung der Stiegenanlage. Der Bauablauf wurde in geschoßweise Abschnitte zerlegt, erfolgt von oben nach unten und beinhaltet das geschoßweise Abbrechen und Neuherstellen. Erst nachdem der neue Stiegenlauf im jeweiligen Geschoß wieder benützbar ist kann der Abbruch und Neuherstellung des nächsten Geschoßes beginnen.
Vereinfachte Darstellungen des logistischen Ablaufs für Abbruch der alten Stiegenläufe und Errichtung der neuen, barrierefreien Erschließung
Schritt 1:
Herstellen der Arbeitsebene im obersten Geschoß als Schutz für den Abbruch des obersten Stiegenlaufes. Die Staubwände gewährleisten, dass das Stiegenhaus vor übermäßiger Staubbelastung bestmöglich geschützt wird.
Schritt 2:
Abbruch des obersten Stiegenlaufes und Podestes, Teilabbruch im jeweiligen Geschoss der Stiegenhaus-Aussenwand
Schritt 3:
wenn erforderlich Arbeitsebene abbauen, danach Herstellen der Schalung für den neuen Stiegenlauf und neues Podest.
Schritt 4:
Betonieren des Stiegenlaufes
Schritt 5:
Nach diesen Maßnahmen ist der fertig gestellte Stiegenlauf so abzusichern, dass er als Fluchtweg (nach oben ins DG und von dort in das daneben liegende Stiegehaus) für die betroffenen Wohnungen fungieren kann
Im Anschluss daran, werden die nächsten – jeweils darunter liegenden – Stiegenläufe gemäß Schritten 1 – 5 errichtet




